Hausärztliche Versorgung und Hausarztvertrag
Die hausärztliche Versorgung erfüllt in unserem Gesundheitswesen wesentliche Funktionen der gesundheitlichen
Primärversorgung. Das bedeutet, dass sich ein Patient mit ALLEN Beschwerden zuerst beim Hausarzt vorstellt! Das scheint auf den ersten Blick umständlich, erspart Ihnen aber viel Zeit, erspart Ihnen unnütze oder gar gesundheitsschädigende Untersuchungen!
Alle aktuell vorhandenen Hausarztverträge der Krankenkassen bieten auch wir an. Der Hausarztvertrag regelt dies durch eine Vereinbarung zwischen Ihnen und Ihrer Krankenkasse bei dem Hausarzt Ihrer Wahl!