Besondere Leistungen
Unser Leistungsspektrum
Chirotherapie/ Manuelle Medizin
Unter manueller Medizin versteht man Diagnostik und Therapie mit der Hand. Funktionelle Störungen, wie z.B. der akuten Rüchenschmerz (Hexenschuß) können aufgespürt und behandelt werden. Meist besteht die Chance, dass Beschwerden durch die manuelle Behandlung deutlich schneller gebessert oder geheilt werden.
Laborabnahme private Laboruntersuchungen
In Zusammenarbeit mit einem Speziallabor können wir das komplette Leistungsspektrum der Labormedizin anbieten. Spezielle Untersuchungen wie z.B. die Bestimmung von Vitaminen oder Mineralstoffen sind ohne entsprechende Mangelerscheinungen keine Kassenleistung.
Auch der HIV-Test wird auf Wunsch hier durchgeführt.
Für spezielle Wünsche sprechen Sie bitte mit Ihrem Arzt.
Ozontherapie
Die Ozontherapie gehört zur Komplementärmedizin und stärkt sie Slebstheilungsfähigkeit über das Glutathinsystem - die körpereigenen Radikalfänger. Es eigent sich insbesondere bei chronischen übersäuernden Erkrankungen.
Die Einsatzmöglichkeiten sind sehr vielfältig. Die Wirksamkeit ist wissenschaftlich belegt und eine der wenigen Therapiemöglichkeiten die nahezu keine Nebenwirkungen hat.
Reisemedizin/ Gelbfieberimpfstelle/ Reiseapotheke
Eine Reise sollte gut geplant sein. Wir unterstützen Sie dabei gerne durch ausführliche Beratungen über Erkrankungen und notwendige Impfungen z.B. bei
Trecking & Rucksackreisen
beruflichen Auslandsaufenthalte
Einsätzen im Rahmen humanitärer Hilfsorganisationen. Gerne beraten wir sie bei der Zusammenstellung einer individuellen Reiseapotheke.
Warum besondere Leistungen?
Im Sozialgesetzbuch sind die Leistungen der Krankenkassen geregelt:
SGB V §2 Absatz (4)
Krankenkassen, Leistungserbringer und Versicherte haben darauf zu achten, daß die Leistungen wirksam und wirtschaftlich erbracht und nur im notwendigen Umfang in Anspruch genommen werden.
SGB V §12 Absatz (1)
Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.
Um Ihnen mehr als ausreichende Gesundheitsversorgung anbieten zu können, habe ich Ihnen ein Angebot von Zusatzleistungen mit Inhaltsbeschreibung zusammengestellt. Diese sind, soweit nicht im Rahmen einer Grunderkrankung oder Krankheitsverdacht erforderlich, nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abrechenbar sondern Wunschleistungen deren Abrechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) erfolgen muss. Bei Privatversicherten werden diese Leistungen in der Regel von der Versicherung übernommen.
Leistungskatalog (369 KB)